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Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. (DGGPP)
Krankenhauszwang für medizinische Zwangsmaßnahmen

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2024 festgestellt, dass die aktuelle Regelung im Betreuungsrecht, die die Durchführung von medizinischen Zwangsmaßnahmen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt beschränkt („Krankenhauszwang für medizinische Zwangsmaßnahmen“) nicht verfassungskonform ist, weil es auch im Interesse der Betroffenen sein kann, dass eine solche Maßnahme eben nicht zwangsweise mit einer Verbringung in das Krankenhaus und einer gerichtlichen Unterbringung verbunden wird, sondern auf Wunsch der Betroffenen auch außerhalb der Krankenhausstation durchgeführt werden kann. Dabei sind sich alle einig, dass Zwang immer nur als allerletztes Mittel zur Verhinderung von weiteren schweren Schäden für die Betroffenen eingesetzt werden darf, an diesem Teil der bestehenden Regelungen soll und darf nicht gerüttelt werden.
In Vorbereitung der Gesetzesänderung haben wir zu verschiedenen Punkten Stellung genommen, auch um das Bundesministerium für Justiz bei der Vorbereitung des Gesetzesentwurfs zu unterstützen. Eine Neuregelung der Durchführung medizinischer Zwangsmaßnahmen auch außerhalb des Krankenhauses würde auch ermöglichen, eine klare Regelung für die heimliche oder „verdeckte“ Gabe von Medikamenten einzuführen. Dies ist bisher sowohl rechtlich als auch praktisch ein Graubereich, und wir halten Klarheit im Interesse aller Beteiligten für sehr wünschenswert.

Unsere Stellungnahmen finden Sie hier.

 

Die DGGPP

Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V.  1992 gegründet, um die medizinische und pflegerische Versorgung psychisch kranker Älterer zu verbessern

DGGPP Stellungnahmen

aktuell: Lecanemab

Die Fachgesellschaft und ihre Mitglieder arbeiten kontinuierlich an Leitlinien und Stellungnahmen.

Gerontopsychiatrie Online

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Welt-Alzheimertag 2024
"Demenz –
Gemeinsam. Mutig. Leben."

Eine Demenzerkrankung verändert das Leben von Grund auf. Viele Hürden sind zu meistern. Das Motto des diesjährigen WAT soll daran er-innern, dass diesen Herausforderungen gemein-sam begegnet werden muss – gemeinsam als Familie, gemeinsam mit dem Freundeskreis, gemeinsam als Gesellschaft –, um ein gutes Leben mit Demenz möglich zu machen. 

DGPPN-/DGGPP- Zertifikat Gerontopsychiatrie, ‑psychotherapie und ‑psychosomatik

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) und die DGGPP vergeben seit 2012 gemeinsam an ihre Mitglieder das „DGPPN-/DGGPP- Zertifikat Gerontopsychiatrie, ‑psychotherapie und ‑psychosomatik“.

Demenzsiegel

DGGPP-Qualitätssiegel "Demenzsensible Einrichtung"

Mit dem Siegel werden demenzsensible Einrichtungen mit individueller und demenzsensibler, kompetenter Pflege und Betreuung von dementiell erkrankten Menschen zertifiziert.

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Psychisch kranke alte Menschen leiden oft  zusätzlich an körperlichen Erkrankungen. Diese komplexen Zusammenhänge fordern eine ganzheitliche Sichtweise die von der DGGPP und ihren Mitgliedern bei der Erstellung von Leitlinien eingebracht werden.

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Es gibt in Deutschland inzwischen eine ganze Reihe von Einrichtungen (Memorykliniken, Gedächtnissprechstunden), die auf die Untersuchung und Behandlung beginnender Gedächtnisprobleme spezialisiert sind. Hier findet sich die aktuelle

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