Antragsanlagen:
Gemeinsames DGPPN-/DGGPP-Zertifikat
" Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik"
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN) und die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie (DGGPP) vergeben gemeinsam an ihre Mitglieder auf Antrag das Zertifikat „Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik“.
In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer stetig zunehmenden gerontopsychiatrischen Expertise für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung von alten und häufig multimorbiden Patienten soll die Vergabe des Zertifikats einen Beitrag zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität leisten.
Dem einzelnen Mitglied soll dies ermöglichen, sich über die Facharzt-Anerkennung hinaus eine besondere fachliche Kompetenz durch externe Überprüfung bestätigen zu lassen. Bei der Umsetzung des Zertifikates unterstützen sich die Fortbildungsakademie der DGPPN und die Deutsche Akademie für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie e.V.
Anforderungen:
Die Vergabe des Zertifikats ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Antragsteller müssen Mitglied der DGPPN und/oder der DGGPP sein.
- Antragsteller müssen über eine Facharztanerkennung in einem der untenstehenden Gebiete sowie über eine Psychotherapie-Qualifikation verfügen:
– Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
– Facharzt für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder
– Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie.
– Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie - Nachweis der Weiter- und Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, und zwar
– entweder eine mindestens einjährige hauptamtliche Tätigkeit auf einer im Behandlungsprofil ausgewiesenen gerontopsychiatrischen Station. (Während der Weiterbildungszeiten für die oben erwähnten Facharztbezeichnungen abgeleistete Tätigkeiten auf einer gerontopsychiatrischen Station sind anrechenbar)
– oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Behandlung von gerontopsychiatrischen Patienten, davon mindestens ein Jahr nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung
– Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das Zertifikat erhalten, wenn sie eine der beiden genannten Anforderungen zusätzlich zu ihrem, während der Facharzt-Weiterbildung absolvierten, psychiatrischen Jahr nachweisen.
Die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung soll im Rahmen einer Festanstellung, belegt durch Zeugnis des Chefarztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie, in einem Allgemein- oder Fachkrankenhauses oder einer Universitätsklinik geleistet werden (Musterzeugnis). Gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entschieden werden.
- Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Befundung, Behandlung und Dokumentation von 150 Patienten, die in der Regel 65 Jahre oder älter waren (gemäß Anlage zum Zeugnis ).
- Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, getrennt nach Allgemeiner und Spezieller Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
Gefordert ist der Nachweis theoretischer Kenntnisse über:
– Allgemeine Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (40 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden). Diese Kenntnisse können im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben worden sein.
– Spezielle Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (60 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden). Hierfür können bis zu 20 Stunden Literaturstudium angerechnet werden.
- Nachweis (geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie):
– 60 Stunden (geronto-)psychotherapeutische Einzelgespräche als Teil des Behandlungskonzeptes, davon mindestens die Hälfte der Stunden bei Patienten mit einer psychosomatischen Erkrankung (Erkrankung mit psycho-somatischer oder somato-psychischer Wechselwirkung).
– Bei zwei gerontopsychiatrischen Patienten müssen jeweils mindestens 10 Therapiestunden abgeleistet werden.
– Die Behandlung hat unter Supervision eines nach den üblichen Kriterien anerkannten Supervisors zu erfolgen.
– Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patienten absolviert wurden.
Hinweise zum Antragsverfahren:
Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats ist ausschließlich per E-Mail in Form eines PDF’s an
zertifikat@dggpp.de
zu richten.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Antrag per E-Mail einzureichen, können Ihre Unterlagen bei der DGGPP-Geschäftsstelle entsprechend bearbeitet werden. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 50 Euro.
Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 300 Euro erhoben.
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Rechnung.
Erst nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie eine Rückmeldung über den Stand des Verfahrens.
Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr bei begründeter Ablehnung des Antrags.
Anforderungen / Unterlagen (unbedingt als PDF-Dateien per E-Mail) :
1. Antragsformular mit Nachweis der Mitgliedschaft in der DGPPN und/oder DGGPP (Mitgliedsnummer)
2. Approbationsurkunde
3. Facharzt- Anerkennung
4. Curriculum vitae
5. Nachweis der mindestens einjährigen hauptamtlichen oder mindestens zweijährigen nebenamtlichen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Tätigkeit
– bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch eine ausführliche Darstellung als Selbsterklärung
– bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/Facharztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie.
Der Nachweis (Musterzeugnis) soll eine ausführliche Stellungnahme zur bzw. Beschreibung der fachlichen Eignung für die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeit enthalten. Außerdem muss ersichtlich sein, wie die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung in der Struktur der Institution, an der die Fort- und Weiterbildung abgeleistet wurde (Klinik, Facharztpraxis etc.), verankert ist.
6. Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Befundung, Behandlung, und Dokumentation von 150 Patienten (Bitte dazu Anlage zum Zeugnis / zur Selbsterklärung verwenden).
7. Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, getrennt nach Allgemeiner und Spezieller Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
8. Nachweis (geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie).