Gerontopsychiatrie Online update
Neues Betreuungsrecht und Ehegattenvertretung -
Vererben und Testierfähigkeit
Donnerstag, den 21. März 2024, 13:30 - 17:00 Uhr
Neues Betreuungsrecht und Ehegattenvertretung
“ Zum 1. Januar 2023 wurde das Betreuungsrecht umfassend geändert. Wir müssen uns nicht nur auf eine gänzlich andere Bezifferung der Paragrafen einstellen, sondern auch den Paradigmawechsel vom Wohl der betreuten Person zur grundsätzlichen Erfüllung deren Wünschen und auf weitere Änderungen.
Auch wurde die sog. Ehegattennotfallvertretung eingeführt. Lange wurde darum gerungen. Ziel ist es, gerade im Alter bei akuten Erkrankungen, die Ehegatten zu ermächtigen, die Behandlung, Versorgung und Pflege für den nicht mehr entscheidungsfähigen Ehegatten zu entscheiden. Aber es gibt Besonderheiten und jetzt schon im psychiatrischen Alltag vorhersehbare Konfliktsituationen. Nach Vorstellung der Neuregelung werden wir die Gelegenheit haben, eigene Erfahrungen unter Aspekten des neuen Rechts durchzuspielen.“
Gerhard Binder
Vererben und Testierfähigkeit
„Es wurde seit vielen Jahren immer mehr vererbt. Der Wohlstand der arbeitenden Generation hing noch nie so stark vom Erben ab. Denn die in der Nachkriegszeit aufgebauten Vermögen werden nun weitergegeben. Und wo Geld, da Streit. Die Nachlassgerichte erleben eine Vervielfachung der Verfahren, in denen psychiatrische Fachärztinnen und Fachärzte als Gutachtende die Testierfähigkeit postum klären müssen. So ein Gutachten gelingt einfacher und eindeutiger als man denkt, wenn einige wichtige Regeln beachtet werden. Auch hier sollen eigene Erfahrungen eingebracht und unter uns diskutiert werden.“
Dr. Jochen Tenter
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Die Fortbildung richtet sich primär an (Fach-)Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Psycholog:innen, Neuropsycholog:innen, ist aber auch für andere Berufsgruppen, die mit psychisch erkrankten älteren Menschen und deren Angehörigen arbeiten, z.B. Pflege und Sozialdienst, hilfreich und kann von diesen gebucht werden.
Für den Kurs sind 4 CME-Punkte bei der Ärztekammer Nordrhein
beantragt.
13:30 | Neues Betreuungsrecht und Ehegattenvertretung | Gerhard Binder |
Kaffeepause | ||
15:30 | Vererben und Testierfähigkeit | Dr. med. Jochen Tenter |
17:00 | Ende | |
Gerhard Binder
Direktor des Amtsgerichtes a.D., richterliche Arbeitsschwerpunkte:
Familien- und Betreuungsrecht; arbeitsrechtliche Schwerpunkte nach der aktiven Laufbahn: Berater in einem Notariat mit den Schwerpunkten Ehe- und Erbverträge, Erbscheinsanträge, General- und Vorsorgevollmachten, weiter tätig als Dozent an Hochschulen im Betreuungsrecht und Betreuer,
Dr. med. Jochen Tenter
Nervenarzt, Psychotherapie, Geriatrie, Ravensburg
Beruflich über 3 Jahrzehnte Leiter einer Abteilung für Alterspsychiatrie, Referent und Unterrichtender in einer Vielzahl von Einrichtungen, Schulen, bei Studierenden der Medizin. Fachberatung in sozialpsychiatrischen Diensten, Gutachtentätigkeit mit Schwerpunkt Betreuungsrecht und Testierfähigkeit.
Vorstandsmitglied der Deutschen Akademie für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e.V. (DAGPP), Mitglied der DGGPP.
Die Teilnahmegebühr beträgt € 110.
Für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und –psychotherapie e.V. DGGPP, beträgt die Teilnahmegebühr € 100.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Anmeldung.